Dank der Qualifikation von Rechtsanwalt Reinhard Scheu als vereidigter Buchprüfer gehört auch die Wirtschaftsprüfung zum Leistungsumfang unserer Kanzlei. Ihm wurde im Juni 2005 erstmals durch die Wirtschaftsprüferkammer die erfolgreiche Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 der Wirtschaftsprüferordnung (peer review) bescheinigt, was bedeutet, dass er berechtigt und befähigt ist, gesetzliche Prüfungen durchzuführen.
Insbesondere sind gesetzliche Jahresabschlussprüfungen mittelgroßer Kapitalgesellschaften gemäß § 267 des Handelsgesetzbuches Teil unseres Leistungsangebots. Weiterhin umfasst es die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen von Handelsgesellschaften, unabhängig von Größe und Rechtsform, die Prüfung gemäß § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung, die Prüfung gemäß § 24 FinVermV sowie Unternehmensbewertungen.
Bei seiner Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer kann Rechtsanwalt Reinhard Scheu sowohl auf die Unterstützung des Steuerberaters Helmut Brenndörfer und dessen Team, bestehend aus Diplom-Kaufleuten, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachangestellten, als auch auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Carsten Woltmann aus seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusanwalt und kaufmännischer Leiter in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen zurückgreifen.
Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensstabilisierung und -restrukturierung (StaRUG) gilt als wichtiger Baustein für die Bewältigung der wirtschaglichen Folgen der Covid-19-Pandemie und legt ein weiteres Augenmerk auf die Vermeidung von Insolvenzen.
Reinhard Scheu übernimmt in diesem Zusammenhang auch die Funktionen des
Auf der Basis dieses Know-hows kann von unserer Kanzlei eine fundierte und umfassende Unternehmensberatung durchgeführt werden. Zu diesem Angebot gehören auch Inhouse-Schulungen und Coachings in Unternehmen.
Wir freuen uns, unseren heimischen Fußballclub, den 1.FC Heidenheim 1846 e.V. in der 1. Bundesliga zu unterstützen.